Darf ich ein Gartenhaus in Massivbauweise errichten?


Frage von Daniel
Wir wollen diesen Sommer ein Gartenhaus bauen, und überlegen, ob wir statt der üblichen "Holzhütten" vielleicht lieber in Massivbauweise bauen sollen. Aber ist das überhaupt erlaubt?

Antwort:
Die Antwort auf die Frage `Darf ich ein Gartenhaus in Massivbauweise errichten?` kann mit einem `Ja, aber` beantwortet werden. Grundsätzlich ist es nicht verboten Gartenhäuser in Massivbauweise zu bauen. Vor der Planung sollte sich der Gartenbesitzer bei der zuständigen Baubehörde informieren. Dort wird nachgesehen, ob ein Bebauungsplan für das betroffene Gebiet vorliegt und ob nach diesem überhaupt sogenannte Nebenanlagen, unter die das Gartenhaus fällt, zulässig sind. Dann muss die Frage geklärt werden, ob eine Baugenehmigung erforderlich ist. Die Bedingungen sind von Bundesland zu Bundesland verschieden.

Ob das Gartenhaus aus Holz, Metall oder Stein gefertigt ist, ist für das zuständige Bauamt meist unerheblich. Wichtig ist, das eine bestimmte Größe und Höhe nicht überschritten wird und der Abstand zum Nachbargrundstück drei Meter beträgt. Von den bestehenden Regeln können aber auch immer wieder Ausnahmen gemacht werden. Auch der Zweck kann über die Bedingungen entscheiden, ein reiner Abstellraum für Gartengeräte ist mit weniger Auflagen verbunden, als ein Aufenthalts -oder Partyraum. So können nach § 65 Abs.1 Nr.1 der Bauordnung NRW kleinere Häuschen sogar genehmigungfrei errichtet werden, wenn sie eben nur der Aufbewahrung dienen. Die Frage lautet also nicht `Darf ich ein Gartenhaus in Massivbauweise errichten?` sondern vielmehr, ob überhaupt ein Gartenhaus zum jeweiligen Zweck gebaut werden darf. Der Standort sollte gut gewählt sein, lässt er sich nach Fertigstellung doch nicht mehr einfach so wechseln.