Darf man ein Gartenhaus bauen und darin wohnen?


Frage von Andreas
Ich möchte gerne ein relativ großes, und gut ausgestattetes Gartenhaus auf meinem Grundstück errichten und evtl. dort einziehen. Darf man ein Gartenhaus bauen und darin wohnen?

Antwort:
Die Frage „Darf man ein Gartenhaus bauen und darin wohnen“, ist nicht eindeutig zu beantworten. Grundsätzlich darf man in einem Gartenhaus wohnen, wenn die zuständige Baubehörde das genehmigt hat und eine Anmeldung beim Einwohnermeldeamt überhaupt möglich ist (dazu gehört z. B., dass der Garten an einer Straße liegt und das Grundstück eine Hausnummer hat). Voraussetzung für eine solche Genehmigung durch die Baubehörde ist weiterhin, dass der für das Grundstück geltende Bebauungsplan eine Nutzung für Wohnzwecke überhaupt zulässt.Ein Gartenhaus bauen darf man im Rahmen der örtlichen Bauvorschriften, welche in der Regel Maximalgrößen vorgeben. Das dauerhafte Wohnen allerdings würde in einem Gartenhaus (oder auch in mehreren Gartenhäusern auf einem Grundstück, auch solche Ideen hat es schon gegeben) in der Regel wohl „eher nicht“ genehmigt werden, denn Gebäude für Wohnzwecke müssen bestimmte Bauvorschriften erfüllen, z. B. hinsichtlich Entwässerung, Schall- und Feuerschutz, Wärmedämmung (um nur einige wenige herauszugreifen), denen ein Gartenhaus, selbst wenn es aus Stein errichtet wird, meist nicht gerecht werden kann.

Andererseits ist es allerdings auch nicht verboten, in einem Gartenhaus zu übernachten. Und es gibt auch keine Vorschriften darüber, wie viele Übernachtungen in einem Gartenhaus erlaubt sind. Es darf sich daraus aber -ohne behördliche Genehmigung- eben kein dauerhaftes Wohnen entwickeln. Wer also über einen festen Wohnsitz verfügt und sich zusätzlich ein schönes Gartenhaus einrichtet, kann darin durchaus viel Zeit verbringen. Je nach Blickwinkel und persönlicher Situation sowie abhängig davon, was man unter „Wohnen“ versteht, kann man die Frage „Darf man ein Gartenhaus bauen und darin wohnen“ also unterschiedlich beantworten.