Muss ich für die Reinigung der Dachrinne bezahlen?


Frage von Annika
Mein Vermieter möchte die Reinigung der Dachrinne künftig nicht mehr selbst machen, sondern eine Firma damit beauftragen. Er meint, die Kosten müssten wir als Mieter dann übernehmen. Geht das so einfach? Muss ich für die Reinigung der Dachrinne bezahlen?

Antwort:
Muss ich für die Reinigung der Dachrinne bezahlen? Aus dieser Frage, von der Mietpartei gestellt, entsteht oft eine Diskussion zwischen Mietpartei und Hauseigentümer. Grundsätzlich gilt: Solange die Kosten für die Säuberung der Dachrinnen nicht im Mietvertrag stehen, muss die Mietpartei dafür auch nicht bezahlen. Die Kosten bezüglich der Dachrinnenreinigung können aber sonstige Betriebskosten sein. Diese Ausgaben darf der Hausbesitzer allerdings nur dann in die Abrechnung der Mietnebenkosten aufnehmen, wenn dies bei Abschluss der Mietvertrages so vereinbart wurde, beziehungsweise dann, wenn die Mietpartei diese Kosten über Jahre hinweg stillschweigend bezahlt hat.

Zweimal musste sich inzwischen der Bundesgerichtshof mit der Frage von Mietern, muss ich für die Reinigung der Dachrinne bezahlen? befassen und zusätzlich eine Antwort auf das Streitthema finden, ob eine Mietpartei diese Ausgaben über die Nebenkosten- oder Betriebskostenabrechnung bezahlen muss oder nicht. Die Frage, muss ich für die Reinigung der Dachrinne bezahlen?, wurde dabei vom Bundesgerichtshof so beantwortet, dass die anfallenden Ausgaben für eine Dachrinnensäuberung sowohl Betriebskosten als auch Instandhaltungskosten sein können. Ein Vermieter darf die Ausgaben nicht auf die Mietparteien aufteilen, wenn es sich bei der Säuberung der Dachrinnen als eine einmalige Maßnahme durchführen lässt, beispielsweise dann, wenn die Dachrinne bereits verstopft ist. Lässt der Vermieter die Dachrinne in gleichmäßigen Intervallen säubern, gehören die Ausgaben für die Dachrinnensäuberung zu den laufenden Ausgaben und können dann auf der Betriebskostenabrechnung aufgeführt werden.