Brauche ich für den Bau eines Carports eine Baugenehmigung?


Frage von Sven
Brauche ich für den Bau eines Carports eine Baugenehmigung? Das Carport soll lediglich ein Dach und eine Stirnwand am Ende haben, es entsteht also quasi kein "umbauter Raum". Ist trotzdem eine Baugenehmigung erforderlich?

Antwort:
So mancher fragt sich: Brauche ich für den Bau eines Carports eine Baugenehmigung? Wer ein Carport bauen möchte, sollte sich in jedem Fall über die hiesigen rechtlichen Bestimmungen informieren. Das geht natürlich am einfachsten bei den richtigen Stellen. So eine richtige Stelle kann zum einen ein ortsansässiger Architekt oder aber die zuständige Stelle bei der Stadt sein. Einfach mal anrufen und sich informieren. Wichtig zu wissen ist bei baulichen Veränderungen, dass es sich um ein Recht auf Landesebene handelt. Also können da von Bundesland zu Bundesland erhebliche Unterschiede bestehen.

Bei der Frage: Brauche ich für den Bau eines Carports eine Baugenehmigung, muss man folgendes beachten. Für den Fall „Bau eines Carports“ muss man berücksichtigen, welche Form Carport es denn sein soll. Es gibt genehmigungspflichtige und nicht genehmigungspflichtige. Meist ist die Bauweise dafür ausschlaggebend. Einfache Ausführungen mit lediglich vier Trägern und einem Dach gelten in der Regel als nicht genehmigungspflichtig. Trotzdem muss der Bau angezeigt werden. Das ist aber eine unkomplizierte Angelegenheit. Verzichten sollte man in keinem Fall auf die geforderten Maßnahmen, weil im schlimmsten Fall ein Abriss droht, hat man sich nicht an die Vorschriften gehalten. Einen weiteren Hinweis auf Vorgaben für den Bau eines Carports gibt der so genannte Bebauungsplan. Hier sind alle möglichen Bebauungen für ein gekennzeichnetes Gebiet aufgeführt. Dieser Bebauungsplan kann ebenfalls bei der Stadt eingesehen werden.