Darf man ein Carport auf die Grundstücksgrenze stellen?


Frage von Christina
Muss man beim Bau eines Carports auf Mindestabstände zum Nachbargrundstück achten, oder darf man ein Carport auch auf die Grundstücksgrenze stellen?

Antwort:
Deutschland ist das Land der Gesetze und Bestimmungen. Selbst für einen Gartenzwerg braucht man, geht man nach den Buchstaben des althergebrachten Gesetzestextes, eine Baugenehmigung. Möchte man also einen Carport errichten stellt sich die Frage: Darf man ein Carport auf die Grundstücksgrenze stellen? Für Bauwerke aller Art gilt im Allgemeinen eine allgemeine Abstandsregel, die in den Landesbauordnungen geregelt ist. Bei kleineren Bauten wie Carports oder Gartenlaube muss in der Regel ein Mindestabstand von 3 Metern zur Grundstücksgrenze eingehalten werden. Möchte man den Carport näher an die Grundstücksgrenze setzen, womit dieser Abstand unterschritten würde, muss man zunächst einen Antrag auf Baugenehmigung stellen. Die Entscheidung liegt dann beim kommunalen Bauamt.

Auch wenn man häufig Garagen auf der Grundstücksgrenze findet, darf man nicht davon ausgehen das die gleichen Regeln für einen Carport gelten. Denn Garagen bilden eine Ausnahme solange sie nur zum Zwecke des Autoabstellens genutzt werden und keine Öffnungen zum Nachbargrundstück vorhanden sind. Also eine Regelung, die beim Carport schon aufgrund der offenen Konstruktion nicht greifen kann. Im Zweifelsfall sollte jeder Grundstücksbesitzer sich vor dem Baubeginn des Carports oder anderer Bauwerke zunächst beim zuständigen Bauamt über die aktuelle Gesetzes- beziehungsweise Bestimmungslage informieren. Denn gerade in diesem Bereich werden Änderungen meist nicht offiziell bekannt. Besser man sichert sich als Bauherr ab, damit man den Carport nicht wieder entfernen muss.